Wettbewerbsverbote und Vertragsstrafen – Was ist regelbar? Was ist sinnvoll?

Mitarbeitende unterliegen während ihrer Tätigkeit einer weitreichenden Treuepflicht. Demnach gilt es für den Mitarbeitenden das zu tun, was dem Unternehmen nützt und bestenfalls zu Gewinnen führt. Gleichzeitig hat der Mitarbeitende alles zu unterlassen, was dem Arbeitgeber schadet. Daraus folgt ein umfassendes Wettbewerbsverbot – dieses besteht für Ihre Mitarbeitenden jedoch nur für die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Häufig vereinbaren Arbeitgeber ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Was es damit auf sich hat und wie Sie dieses rechtskonform formulieren, erfahren Sie in diesem Seminar.

Des Weiteren beleuchtet unser Referent die Regelungsmöglichkeiten von Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag. Die Wirksamkeit vereinbarter Vertragsstrafenregelungen ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Unser Referent wird im Rahmen des Seminars aufzeigen, welche Vertragsstrafenregelungen sinnvoll und rechtlich umsetzbar sind.

Datum

17.07.2024  15:30–17:30 Uhr

Ort

LIVE ONLINE
VSW

ReferentIn

Dr. Jörn Otte, Richter am Arbeitsgericht Lübeck

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