Verdachtskündigung und andere Themen rund um das vertragswidrige Verhalten von Mitarbeitenden
In manchen Situationen lässt einen das mutmaßliche Verhalten von Mitarbeitenden sprachlos zurück – man versucht auf Arbeitgeberseite dann zu klären, ob diese schwere Pflichtverletzung wirklich begangen wurde und eine außerordentliche Kündigung aufgrund des Verhaltens des Mitarbeitenden begründen kann. Nicht immer kommt man zu dem Ergebnis, dass die schwere Pflichtverletzung bewiesen werden kann – tatenlos zum Tagesgeschäft überzugehen, ist aber auch keine befriedigende Option. Arbeitgeber sollten dann über eine Verdachtskündigung nachdenken – die Anforderungen der Rechtsprechung, damit eine solche Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann, sind jedoch hoch. Frau Dr. Liebscher wird in ihrem Vortrag darauf eingehen, für welche Art der Pflichtverletzung ein solcher Weg in Betracht kommt und vor allem welche Maßnahmen des Arbeitgebers von der Rechtsprechung zunächst gefordert werden. Unsere Referentin wird zudem Hinweise dazu geben, wie Arbeitgeber all diese Anforderungen und trotzdem die Fristen und Formalien zum Ausspruch einer (fristlosen) Kündigung, auch unter Berücksichtigung der Mitwirkungsrechte eines Betriebsrates, einhalten können.
Datum
01.07.2025 15:30–17:30 Uhr
Ort
- Zoom Online über Einwahllink
- VSW
ReferentIn
Dr. Brigitta Liebscher, Richterin am Arbeitsgericht Köln
Veranstaltungsleitung
Stefanie Röder LL.M. (USA), VSW e.V.
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Nur Onlineveranstaltung !