Personalabbau – Massenentlassungsanzeige und Beteiligungsrechte
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten lässt sich die Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht immer vermeiden. Im Rahmen des Beendigungsverfahrens können sich umfassende Beratungs-, Beteiligungs- und Anzeigezeigepflichten ergeben. So kann die Verpflichtung, bei der Agentur für Arbeit eine Massenentlassung vor deren Durchführung anzuzeigen, bereits Arbeitgeber treffen, die lediglich mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen.
Im Rahmen dieses Seminars wird Ihnen unser Referent die Voraussetzungen und die Anforderungen für eine fehlerfreie Massenentlassungsanzeige darlegen und auf besondere Tücken hinweisen. Das Seminar beleuchtet auch die betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungspflichten des Arbeitgebers bezüglich eines Interessenausgleichs und Abschlusses eines Sozialplans anlässlich betriebsändernder Maßnahmen.
Datum
10.09.2024 15:30–17:30 Uhr
Ort
- LIVE ONLINE
- VSW
ReferentIn
Sönke Oltmanns, Richter am Arbeitsgericht Neumünster
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