Betriebsratswahl 2026 und die Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Turnusmäßig werden in der Zeit vom 01.03.2026 bis 31.05.2026 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. Hierbei ist es für die Mitarbeitenden im Personalbereich und für die Führungskräfte unerlässlich, die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen des Wahlverfahrens zu kennen. Hierdurch können kostenintensive Fehler vermieden werden.

  • Wahlberechtigung und Wählbarkeit
  • Bestimmung der leitenden Angestellten
  • Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder
  • Feststellung der betriebsratsfähigen Einheiten
  • Einspruchsmöglichkeiten und –fristen
  • welche Kosten zu erstatten sind
  • der Schulungsanspruch für Mitglieder des Wahlvorstands
  • das Einsichtsrecht in die Wahlakten
  • Sonderkündigungsschutz der Wahlbewerber

Die Referentin Frau Astrid Küther wird in dem Seminar über den ordnungsgemäßen Ablauf einer Betriebsratswahl informieren und dabei die häufigsten Fehler in dem Wahlverfahren aufzeigen. Zudem wird sie einen kurzen Überblick über die Wahl der Schwerbehindertenvertretung geben.

Datum

10.02.2026  15:30–17:30 Uhr

Ort

Zoom Online über Einwahllink
VSW

ReferentIn

Astrid Küther, Richterin am Arbeitsgericht Lübeck

Veranstaltungsleitung

Stefanie Röder LL.M. (USA), VSW e.V.

Porträt

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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