ABC der Arbeitszeit -
Was Sie als Arbeitgeber wirklich bezahlen müssen
Dr. Gregor Steidle – Richter und Direktor Arbeitsgericht Lübeck
Als Arbeitgeber will man im Idealfall nur die Zeit bezahlen, in der die Mitarbeiter tatsächlich produktiv arbeiten. Die Mitarbeiter hingegen wollen verständlicherweise für möglichst viel Zeit bezahlt werden. Daher beschäftigen sich Arbeitsgerichte immer wieder mit der Frage, was denn nun zur Arbeitszeit gehört und was nicht. Dieses Seminar fasste die wichtigsten Punkte zur Arbeitszeit zusammen. Es wurde dabei u.a. die Frage der Vergütungspflicht bei Arbeitsbereitschaft, Betriebsratstätigkeit, Dienstreisen, Rufbereitschaft, Überstunden, Rüstzeiten und Pausenzeiten behandelt. Ebenso ging Dr. Steidle ausführlich auf die Frage ein, ob und in welchem Umfang die Arbeitszeit der Mitarbeiter dokumentiert werden muss.