"Der Jahresabschluss" - Jessica Kisse - Firmenkundenberatin Hanburger Sparkasse
In diesem Seminar ging es darum den Auszubildenden und Berufsanfängern grundlegende Kenntnisse über den unternehmerischen Jahresabschluss zu vermitteln. Die Referentin hat den Unterschied zwischen Einnahmenüberschussrechnung und Jahresabschluss erklärt und im Anschluss die unterschiedlichen Bestandteile eines Jahresabschlusses vorgestellt. Weiterhin wurden die wichtigsten Begrifflichkeiten aus dem Jahresabschluss erklärt und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Frau Kisse hat deutlich gemacht, dass der Jahresabschluss mehrere wichtige Funktionen erfüllt. Sie sagte, u.a.: „Der Jahresabschluss stellt die finanzielle Lage eines Unternehmens dar und dient damit als Erfolgskontrolle und als Grundlage für die zukünftigen Planungen. Gemäß § 242 HGB besteht ein Jahresabschluss aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften kommt noch ein Anhang hinzu (§ 264 HBG). Teilweise ist der Jahresabschluss noch um einen Lagebericht nach § 289 HGB zu ergänzen. Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler sind nicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet; sie erstellen in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung.“