Die fristlose Kündigung
Ulf Kortstock – Richter und Direktor am Arbeitsgericht Neumünster
Bei erheblichen Störungen des Arbeitsverhältnisses kann - meist nach erfolgloser Abmahnung - die außerordentliche fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Was aber ist ein "wichtiger Grund" hierfür? In unserem Seminar stellte Herr Kortstock aus der Sicht eines Richters dar, wie das Vorliegen eines wichtigen Grundes gerichtlich geprüft wird.
Die außerordentliche Kündigung ist aber auch formell ein anspruchsvolles Mittel: Die Kündigungserklärungsfrist verlangt ein schnelles, aber auch planvolles Handeln. Dies gilt umso mehr, wenn weitere formelle Vorgaben – etwa bei der Kündigung von Schwerbehinderten und der Beteiligung des Betriebsrates – zu komplexen Regelungskombinationen führen. Auch diese Zusammenhänge wurden im Seminar aufgezeigt.