22.10.2019 – Personalleiter - Seminar

Astrid Küther, Richterin am Arbeitsgericht Lübeck, sprach zum Thema:
„Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung“.

Gem. § 177 SGB IX wird die Schwerbehindertenvertretung in Betrieben mit wenigstens 5 schwerbehinderten, nicht nur vorübergehend beschäftigten Menschen gewählt. Was sind eigentlich die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung? Was bedeutet das für den Arbeitgeber?

Ist eine Schwerbehindertenvertretung gebildet, ist es für Führungskräfte und Mitarbeiter im Personalbereich unerlässlich, die sozialrechtlichen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten insbesondere bei der Durchführung personeller Einzelmaßnahmen zu kennen. Frau Küther hat deswegen in dem Seminar die Aufgaben, die Rechte und die Pflichten der Schwerbehindertenvertretung und insbesondere die Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen dargestellt. Sie ist auch darauf eingegangen, welche Folgen eine fehlende oder fehlerhafte Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung haben kann. Frau Küther stand im Rahmen des Seminars auch für Fragen rund um den Bereich „schwerbehinderte Menschen als Arbeitnehmer“ zur Verfügung.