Die Betriebsratswahl 2026 und die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Referentin: Astrid Küther,
Richterin Arbeitsgericht Lübeck
Turnusmäßig werden in der Zeit vom 01.03.2026 bis 31.05.2026 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. Hierbei ist es für die Mitarbeitenden im Personalbereich und für die Führungskräfte unerlässlich, die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen des Wahlverfahrens zu kennen. Hierdurch können kostenintensive Fehler vermieden werden.
Unsere Referentin Frau Astrid Küther hat in dem Seminar über den ordnungsgemäßen Ablauf einer Betriebsratswahl informiert und dabei die häufigsten Fehler in dem Wahlverfahren aufgezeigt. Sie hat u.a. die Wahlberechtigung und Wählbarkeit, die Bestimmung der leitenden Angestellten, die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder, die Feststellung der betriebsratsfähigen Einheiten sowie den Schulungsanspruch für Mitglieder des Wahlvorstands und die zu erstattenden Kosten referiert. Zudem hat sie Einspruchsmöglichkeiten und –fristen sowie Sonderkündigungsschutz der Wahlbewerber besprochen.
Abschließend hat sie einen kurzen Ausblick auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung gegeben, die regelmäßig im Herbst 2026 stattfinden wird.