Dr. Christian Moraw, Richter ArbG Lübeck
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis
Im Ausbildungsverhältnis bestehen eine Reihe von Rechten und Pflichten, die an unterschiedlichen Stellen im Gesetz geregelt sind. Nur ein kleiner Teil findet sich im Berufsausbildungsgesetz. Der Referent, Herr Dr. Christian Moraw, Richter am ArbG Lübeck, ist zunächst auf die in der Praxis wesentlichen Vorschriften zum Ausbildungsverhältnis eingegangen. Dabei hat er erklärt, was ein Auszubildender bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund Erkrankung tun muss, und was passieren kann, wenn diese Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Weiter ist Herr Dr. Moraw z.B. auf die Rechte und Pflichten bei Urlaubsgewährung, dem Umgang mit Social Media, bei Eigentumsverletzungen usw. eingegangen. Anhand von Beispielen aus seiner Praxis als Richter hat er die verschiedenen Sachverhalte veranschaulicht.