Entgelttransparenz -Rechtliche Neuerungen
Referent: Dr. Henning Goetze,
Richter Arbeitsgericht Hamburg
Ab dem Jahr 2026 gelten für alle Unternehmen neue gesetzliche Vorgaben zur Entgelttransparenz. Herr Dr. Goetze ging in dem Seminar auf die vielen Herausforderungen ein. Wobei die größte Voraussetzung ist, dass die EU-Richtlinie eine Umsetzung in das deutsche Gesetz zum 07.06.2026 umgesetzt sein soll, es bis zum heutigen Tag jedoch noch keinen Gesetzesentwurf gibt. Folglich sind noch viele Punkte ungeklärt. Das Seminar konnte deswegen hauptsächlich einen Überblick über die kommenden Pflichten, Fristen und Handlungsmöglichkeiten geben, die die EU-Richtlinie vorsieht. Zudem ist unser Referent auf die Empfehlungen eingegangen, die die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission der Gesetzgebung zur Umsetzung der Richtlinie unterbreitet hat.
Zu dem Seminar hatten wir hybrid eingeladen und ein kleiner Kreis der Teilnehmenden war auch im Schloss Reinbek anwesend.