Dr. Christian Moraw, Richter am Arbeitsgericht Lübeck, sprach zum Thema:
„Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis“
Im Ausbildungsverhältnis bestehen eine Reihe von Rechten und Pflichten, die an unterschiedlichen Stellen im Gesetz geregelt sind. Nur ein kleiner Teil findet sich im Berufsausbildungsgesetz.
Herr Dr. Moraw ist zunächst auf die in der Praxis wesentlichen Vorschriften zum Ausbildungsverhältnis eingegangen. So wurden von ihm z.B. die Fragen geklärt, was der Auszubildende tun muss, wenn er arbeitsunfähig erkrankt ist und was passiert, wenn er diese Verpflichtungen nicht einhält. Im weiteren Verlauf wurden von Herr Dr. Moraw die Rechte und Pflichten z.B. bei Urlaubsgewährung, dem Umgang mit Social Media, bei Eigentumsverletzungen usw. erläutert und diese mit Beispielen aus seiner Praxis als Richter veranschaulicht.