Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung und BEM –
Tipps für die Personalpraxis
Referent: Dr. Esko Horn,
Präsident und Richter am Arbeitsgericht Hamburg
Zum Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt und das Entgeltfortzahlungsgesetz hinsichtlich der Nachweispflicht geändert worden. Die Fehlzeiten der Arbeitnehmer wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit haben – zumindest gefühlt – nicht unerheblich zugenommen. Umso bedeutender und praxisrelevanter werden das gesetzlich normierte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung.
Herr Dr. Horn hat im Seminar neben den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Betriebliches Eingliederungsmanagement die Voraussetzungen und Grenzen der Entgeltfortzahlung dargestellt. Insbesondere auch hinsichtlich des Umgangs mit fehlenden Kenntnissen über die der Arbeitsunfähigkeit zugrunde liegende Erkrankung und deren Dauer sowie der Fragen wann und wie ein BEM sinnvoll genutzt werden kann, hatte der Referent Tipps für die Personalpraxis parat.