01.07.2025 - Fachseminar zur beruflichen Fortbildung

Verdachtskündigung und andere Themen rund um das vertragswidrige Verhalten von Mitarbeitenden

Referentin: Dr. Brigitta Liebscher,
Richterin am Arbeitsgericht Köln

In manchen Situationen lässt einen das mutmaßliche Verhalten von Mitarbeitenden sprachlos zurück – man versucht auf Arbeitgeberseite dann zu klären, ob diese schwere Pflichtverletzung wirklich begangen wurde und eine außerordentliche Kündigung aufgrund des Verhaltens des Mitarbeitenden begründen kann. Nicht immer kommt man zu dem Ergebnis, dass die schwere Pflichtverletzung bewiesen werden kann – tatenlos zum Tagesgeschäft überzugehen, ist aber auch keine befriedigende Option. Frau Dr. Liebscher hat für diesen Fall den eigenen Kündigungsgrund der Verdachtskündigung besprochen. Die hohen Hürden der Rechtsprechung, damit eine solche Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann, wurden von Fr. Dr. Liebscher in ihrem Vortrag besprochen.  Vor allem hat sie aufgeführt, welche Maßnahmen des Arbeitgebers von der Rechtsprechung zunächst gefordert werden. Unsere Referentin hat zudem Hinweise dazu geben, wie Arbeitgeber all diese inhaltlichen Anforderungen und trotzdem die Fristen und Formalien zum Ausspruch einer (fristlosen) Kündigung, auch unter Berücksichtigung der Mitwirkungsrechte eines Betriebsrates, einhalten können.