Personalabbau – Massenentlassungsanzeige und Beteiligungsrechte

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten lässt sich die Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht immer vermeiden. Im Rahmen des Beendigungsverfahrens können sich umfassende Beratungs-, Beteiligungs- und Anzeigezeigepflichten ergeben. So kann die Verpflichtung, bei der Agentur für Arbeit eine Massenentlassung vor deren Durchführung anzuzeigen, bereits Arbeitgeber treffen, die lediglich mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen.

Im Rahmen dieses Seminars wird Ihnen unser Referent die Voraussetzungen und die Anforderungen für eine fehlerfreie Massenentlassungsanzeige darlegen und auf besondere Tücken hinweisen. Das Seminar beleuchtet auch die betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungspflichten des Arbeitgebers bezüglich eines Interessenausgleichs und Abschlusses eines Sozialplans anlässlich betriebsändernder Maßnahmen.

Datum

10.09.2024  15:30–17:30 Uhr

Ort

LIVE ONLINE
VSW

ReferentIn

Sönke Oltmanns, Richter am Arbeitsgericht Neumünster

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