Arbeitszeitrecht und Arbeitszeiterfassung - Welche Regelungen gelten jetzt?

Nachdem das Bundesarbeitsgericht eine für viele überraschende Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung getroffen hat, die einen recht klaren Auftrag an den Gesetzgeber gerichtet hat, wurde dieser nicht angenommen. Trotz diverser Ankündigungen, das Arbeitszeitgesetz noch im Jahr 2023 anzupassen, liegt bis heute keine Aktualisierung vor.

Das bedeutet aber nicht, dass es keine Regeln gibt. Zumal die Differenzierung zwischen Arbeitszeitrecht im arbeitsschutzrechtlichen Sinne und im vergütungsrechtlichen Sinne uns alle immer wieder vor Herausforderungen stellt. Herr Dr. Goetze wird daher Antworten auf die wesentlichen Fragen im Arbeitszeitrecht geben, so u.a.:

  • Warum gibt es einen Unterschied zwischen Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinne und Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen Sinne?
  • Wann muss die Arbeitszeit schon heute erfasst werden und in welcher Form?
  • Was passiert, wenn die Arbeitszeit nicht erfasst wird?
  • Müssen Pausen erfasst werden?
  • Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden und wie müssen diese ausgeglichen werden?
  • Mitarbeitende schauen am Abend oder am Sonntag in ihre Mails und beantworten diese auch – was bedeutet das arbeitszeitrechtlich?

Datum

23.01.2024  15:30–17:30 Uhr

Ort

LIVE ONLINE
VSW

ReferentIn

Dr. Hans-Henning Goetze, Richter am Arbeitsgericht Hamburg

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