27.09.2022 - FACHSEMINAR ZUR BERUFLICHEN FORTBILDUNG

Referent: Wulf Benning
Richter und Vizepräsident Landesarbeitsgericht Kiel

Teilzeit- und Befristungsrecht

Arbeitnehmer haben verschiedene Möglichkeiten vom Arbeitgeber zu verlangen, ihre arbeitsvertragliche Arbeitszeit zu reduzieren. Es gibt die Möglichkeit, der Verringerung der Arbeitszeit gem. § 8 TzBfG, die Brückenteilzeit gem. § 9a TzBfG, die Teilzeit in Elternzeit gem. § 15 BEEG und die Pflege(teil)zeit gem. § 3 PflegeZG und § 2 FPfZG. In dem Seminar wurden die Voraussetzungen zur Verringerung der Arbeitszeit, die Ablehnungsmöglichkeiten des Arbeitgebers und die Grenzen des Rückkehranspruchs zur bisherigen Arbeitszeit behandelt.

Im zweiten Teil des Seminars ging es um das Befristungsrecht. Herr Benning stellte dar, welche unterschiedlichen Befristungsmöglichkeiten bestehen und welche Anforderungen wirksame Befristungsabreden erfüllen müssen.