18.01.2022 – Fachseminar zur beruflichen Fortbildung

"Die Betriebsratswahl 2022"

Astrid Küther Richterin am Arbeitsgericht Lübeck

Turnusmäßig werden in der Zeit vom 01.03.2022 bis 31.05.2022 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. Hierbei ist es für die Mitarbeiter im Personalbereich und für die Führungskräfte unerlässlich, die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen des Wahlverfahrens zu kennen. Hierdurch können kostenintensive Fehler vermieden werden.

In unserem Seminar sprach Frau Küther u.a. über folgende Themen: Wahlberechtigung und Wählbarkeit, Bestimmung der leitenden Angestellten, Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder, Einspruchsmöglichkeiten und –fristen, Schulungsansprüche für Mitglieder des Wahlvorstands und Sonderkündigungsschutz der Wahlbewerber. Frau Küther informierte über den ordnungsgemäßen Ablauf einer Betriebsratswahl und zeigte die häufigsten Fehler im Wahlverfahren auf.